Zivilcourage: Richtig helfen, ohne dich in Gefahr zu bringen

Zivilcourage heißt nicht Heldentum. Die sechs Regeln der Polizei, was das Gesetz von dir verlangt und warum du als Helfer gesetzlich unfallversichert bist.

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Menschen an einer Bushaltestelle, eine Frau hält ihr Handy zum Telefonieren ans Ohr und schaut aufmerksam zur Seite

Wichtig! Zivilcourage heißt helfen, ohne dich selbst in Gefahr zu bringen. Oft ist der Anruf bei der 110 die wirksamste Hilfe.

  1. Sprich einzelne Umstehende direkt an und bitte um Mithilfe
  2. Das Gesetz verlangt Hilfe nur ohne erhebliche eigene Gefahr
  3. Als Helfer bist du nach § 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert

Zivilcourage bedeutet, einzugreifen, wenn jemand bedroht oder angegriffen wird, und zwar so, dass du dich selbst nicht in Gefahr bringst. Die Polizei fasst das in sechs einfachen Regeln zusammen, deren wichtigste lautet: Hilf, ohne den Helden zu spielen. Oft ist der Anruf bei der 110 die wirksamste Hilfe. Das Gesetz verlangt von dir keine Heldentat, wohl aber, dass du überhaupt etwas tust.

Die sechs Regeln der Polizei

Mit der „Aktion-tu-was” wirbt die Polizeiliche Kriminalprävention seit Jahren für mehr Einsatz im Alltag. Die Regeln passen auf einen Bierdeckel.

  1. Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr.
  2. Ruf die Polizei unter 110.
  3. Bitte andere um Mithilfe.
  4. Präg dir Tätermerkmale ein.
  5. Kümmere dich um das Opfer.
  6. Sag als Zeuge aus.

Anlass gibt es genug. Die Polizei registrierte 2025 bundesweit gut eine Million Fälle von Straßenkriminalität, 7,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Darunter waren 71.363 gefährliche und schwere Körperverletzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen.

Hilfe holen ist die wirksamste Hilfe

Die erste Regel ist Taktik. Wer sich allein zwischen Angreifer und Opfer stellt, riskiert, selbst verletzt zu werden, und hilft dann niemandem mehr. Die Polizei zu rufen ist dagegen immer möglich, sofort und ohne Risiko. Je nach Ort sieht die sichere Hilfe unterschiedlich aus.

SituationWas du tun kannst
In Bus oder Bahn wird jemand bedrängtNotrufsprechstelle oder Fahrer informieren, andere Fahrgäste ansprechen, 110 wählen
Streit auf der Straße eskaliertAbstand halten, 110 wählen, laut auf die Lage aufmerksam machen
Hilferufe aus einer Nachbarwohnung110 wählen, klingeln oder klopfen nur, wenn du nicht allein bist
Jemand liegt verletzt am Boden112 wählen, Erste Hilfe leisten, bis Rettungskräfte kommen

Wirksam ist auch, andere einzubinden. Menschen, die zuschauen, warten oft darauf, dass jemand den Anfang macht. Sprich einzelne Personen direkt an, etwa „Du in der blauen Jacke, ruf bitte die 110”. Eine konkrete Bitte lässt sich schwerer überhören als ein Ruf in die Menge.

Hilfreich ist, laut und klar zu sein, ohne den Täter zu provozieren. Beleidigungen heizen die Lage an. Benenne stattdessen, was passiert, etwa „Stopp, die Frau will das nicht!”, damit auch Umstehende verstehen, worum es geht. Weitere Techniken, um eine Lage zu beruhigen, findest du in unseren Tipps zur Deeskalation.

Täter beschreiben und aussagen

Auch wer nicht eingreifen kann, hilft enorm, wenn er genau hinschaut. Eine gute Täterbeschreibung ist für die Polizei oft der wichtigste Ansatz. Für die Polizei zählen Merkmale, die sich nicht in Sekunden ändern lassen. Eine grobe Reihenfolge hilft beim Einprägen.

  • Geschlecht, ungefähres Alter und Größe
  • Statur und Haare
  • Auffälliges wie Tattoos, Narben, Brille oder Bart
  • Kleidung, Schuhe und Taschen
  • Fluchtrichtung und Fahrzeug mit Kennzeichen

Schreib dir die Merkmale auf, sobald es geht, und bleib als Zeuge vor Ort, bis die Polizei deine Angaben aufgenommen hat. Kümmere dich in der Zwischenzeit um das Opfer. Oft hilft schon, da zu sein, zuzuhören und bei Verletzungen Erste Hilfe zu leisten oder die 112 zu rufen.

Was verlangt das Gesetz von dir?

Wegschauen kann strafbar sein. Nach § 323c StGB macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Zumutbar heißt ausdrücklich ohne erhebliche eigene Gefahr. Die Strafe reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Seit einer Ergänzung des Paragrafen ist auch strafbar, wer Helfer behindert, etwa Schaulustige, die Rettungskräften im Weg stehen. Dazu kommt ein Recht, das oft übersehen wird. § 32 StGB erlaubt die Verteidigung gegen einen Angriff auf dich oder einen anderen. Diese Nothilfe unterliegt denselben Grenzen wie die Notwehr, also dem mildesten wirksamen Mittel. Welche vier Voraussetzungen dafür gelten, erklärt unser Beitrag zu den Grenzen der Notwehr.

Zwei Passanten auf einem Bahnsteig, einer telefoniert, der andere zeigt auf eine Situation in einiger Entfernung Aufgaben verteilen: Einer ruft die 110, der andere behält die Lage im Blick.

Als Helfer bist du versichert

Viele zögern, weil sie Angst vor den Folgen haben, wenn sie sich beim Helfen verletzen. Die Sorge ist unbegründet, was die Kosten angeht. Nach § 2 SGB VII sind Personen gesetzlich unfallversichert, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr retten.

Der Schutz gilt kraft Gesetzes, du musst dafür nichts beantragen. Zuständig ist meist die Unfallkasse deines Bundeslandes. Verletzt du dich bei einem Einsatz für andere, melde den Unfall dort und sag beim Arzt, wie es dazu kam.

Zivilcourage lässt sich üben

Wer eine Situation einmal im Kopf durchgespielt hat, handelt im Ernstfall schneller. Überleg dir auf dem täglichen Weg, was du tun würdest, wenn in der Bahn jemand bedrängt wird. Wen würdest du ansprechen, wo ist der Notrufknopf, wer sitzt in der Nähe? Im Zug verbindet dich die Notrufsprechstelle direkt mit dem Personal, eine der wichtigsten Hilfen für die Sicherheit im Zug und am Bahnhof.

Kurse zur Zivilcourage bieten Polizei, Volkshochschulen und Vereine an. Auch ein Selbstverteidigungskurs schult Wahrnehmung und Auftreten, das Ziel bleibt aber, nicht körperlich eingreifen zu müssen. Wie du dich selbst im öffentlichen Raum sicherer bewegst, zeigt unsere Seite zur Sicherheit im öffentlichen Raum. Was die Leitstelle beim Anruf wissen will, fasst unser Beitrag Notruf richtig absetzen zusammen.

FAQ

Muss ich mich einem Angreifer in den Weg stellen?

Nein. Das Gesetz verlangt Hilfe nur, soweit sie ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. Die 110 zu rufen, andere zu alarmieren und Zeuge zu sein, erfüllt diese Pflicht in den meisten Fällen.

Darf ich filmen, um Beweise zu sichern?

Vorrang hat die Hilfe für das Opfer und der Notruf. Wer Rettungskräfte beim Filmen behindert, kann sich nach § 323c StGB strafbar machen. Merkmale des Täters aufzuschreiben, ist meist die bessere Beweissicherung.

Was, wenn ich die Lage falsch einschätze?

Ein Anruf bei der 110 ist nie falsch, wenn du ehrlich beschreibst, was du siehst. Die Polizei entscheidet dann, wer kommt. Lieber einmal zu viel angerufen als einmal zu wenig.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Erster Hilfe?

Ja. Wer bei einem Unglücksfall Hilfe leistet, ist nach § 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert, egal ob er einen Angreifer stoppt oder einen Verletzten versorgt.

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