Wichtig! Gegen einen Einbrecher darfst du dich wehren, auch wenn er nur dein Eigentum angreift. Erlaubt ist aber nur das mildeste Mittel, das wirkt.
- Die Polizei rät zuerst zu Rückzug, Hilferufen und der 110
- Auf einen fliehenden Täter zu schießen, ist in der Regel keine Notwehr
- Festhalten bis zur Polizei ist nach § 127 StPO unter Bedingungen erlaubt
82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich der Versuche hat die Polizei 2025 bundesweit erfasst, meldet die Polizeiliche Kriminalprävention. Triffst du dabei selbst auf den Täter, erlaubt dir die Notwehr gegen den Einbrecher, seinen Angriff abzuwehren, auch wenn er nur deinem Eigentum gilt. Die Grenze zieht das Gesetz über die Erforderlichkeit: Erlaubt ist das mildeste Mittel, das den Angriff sicher beendet. Die Polizei rät trotzdem zuerst zu Rückzug und Notruf.
Was § 32 StGB bei einem Einbruch erlaubt
Der Gesetzestext ist kurz. Nach § 32 StGB ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von dir oder einem anderen abzuwenden. Wer so handelt, handelt nicht rechtswidrig. Welches Gut angegriffen wird, schreibt das Gesetz nicht vor. Neben Leib und Leben gehören deshalb auch dein Eigentum und dein Hausrecht dazu. Wie Notwehr, Nothilfe und Notstand zusammenhängen, erklärt unsere Übersicht zu Notwehr und Recht.
Ein Einbruch kann drei Angriffe zugleich enthalten. Das Recht betrachtet sie getrennt, weil gegen einen Dieb andere Mittel erforderlich sind als gegen jemanden, der dich mit einem Messer bedroht.
| Lage | Angegriffenes Gut | Was das für dich bedeutet |
|---|---|---|
| Täter steigt ein oder hält sich in der Wohnung auf | Hausrecht | Du darfst ihn zum Gehen auffordern und dich dem Eindringen widersetzen |
| Täter packt Sachen ein oder trägt sie weg | Eigentum | Abwehr ist erlaubt, solange die Wegnahme läuft, mit dem mildesten wirksamen Mittel |
| Täter bedroht oder greift dich oder andere an | Leib und Leben | Hier ist die Abwehr am weitesten, aber auch sie muss erforderlich sein |
Die meisten Begegnungen beginnen in der ersten oder zweiten Zeile. Wer den Täter dann stellt oder ihm den Weg versperrt, riskiert, dass daraus die dritte wird.
Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er bevorsteht, läuft oder noch andauert. Beim Diebstahl kann das auch die Flucht mit der Beute einschließen. Ist der Täter ohne Beute auf dem Rückzug und bedroht niemanden mehr, gibt es für dein Eigentum nichts mehr abzuwehren.
Erforderlich heißt: das mildeste Mittel, das wirkt
Das Wort „erforderlich” trägt die ganze Abwägung. Du musst kein Risiko eingehen und keine halbe Lösung wählen, die den Angriff nicht stoppt. Stehen dir aber mehrere gleich wirksame Wege offen, musst du den nehmen, der den Angreifer am wenigsten verletzt. Wie das bei einer Schusswaffe aussieht, hat der Bundesgerichtshof im Stader Fall beschrieben.
- Zuerst kommt die Androhung, also die deutliche Ansage, dass du dich wehrst.
- Reicht das nicht, folgt bei einer Schusswaffe der Warnschuss.
- Erst danach kommt ein gezielter Einsatz, und auch der zunächst gegen weniger gefährliche Körperteile wie die Beine.
Die Reihenfolge gilt sinngemäß für jedes Mittel. Ob du einen Stock, eine Taschenlampe oder die bloße Hand einsetzt, ist rechtlich zweitrangig. Entscheidend ist, ob es ein milderes Vorgehen mit derselben Wirkung gegeben hätte. Eine Liste erlaubter Gegenstände für den Nachttisch gibt es deshalb nicht.
Der Stader Fall: Schüsse auf fliehende Täter
Wie eng die Grenze ist, zeigt ein Fall aus Niedersachsen. Nach einem Raubüberfall in seinem Haus, bei dem die Täter ihn gewürgt und bedroht hatten, schoss ein Mann den fliehenden Tätern ohne Vorwarnung und ohne Warnschuss viermal in Körperhöhe hinterher. Ein Schuss traf einen der Männer in den Rücken, er starb. Das Landgericht Stade verurteilte den Schützen wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu neun Monaten auf Bewährung.
Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch im Oktober 2015. Eine Notwehr zum Schutz seines Lebens lag nicht vor, denn auf ihn war nicht geschossen worden, und die Täter richteten keine Waffe auf ihn. Für sein Eigentum konnte er sich ebenfalls nicht auf Notwehr berufen. Er ging davon aus, dass der Flüchtende keine Beute bei sich trug, und schoss, um den Tätern klarzumachen, dass sie nicht zurückkommen sollten. Dass der Getroffene unbemerkt sein Portemonnaie mit über 2.000 Euro eingesteckt hatte, änderte daran nichts, denn um sein Eigentum ging es ihm beim Schießen nicht.
Hinzu kam die Erforderlichkeit. Selbst wenn es um sein Eigentum gegangen wäre, hätte er nach Ansicht des Gerichts auf die Beine zielen müssen. Schüsse in Höhe des Oberkörpers auf fliehende Menschen waren nicht erforderlich.
Darf ich einen Einbrecher festhalten?
Ja, unter zwei Bedingungen, die § 127 StPO nennt.
- Der Täter wird auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar danach verfolgt.
- Er ist der Flucht verdächtig, oder seine Identität lässt sich nicht sofort feststellen.
Sind beide erfüllt, darf jeder ihn vorläufig festnehmen. Das Gesetz spricht von Jedermann, du brauchst also keine Polizeiuniform und keine richterliche Anordnung.
Festnehmen heißt festhalten, bis die Polizei übernimmt. Es erlaubt nicht, den Täter zu bestrafen oder zu verletzen, um ein Zeichen zu setzen. Ein Einbrecher, der sich wehrt, kann eine harmlose Lage schnell in eine gefährliche verwandeln. Ob du das Risiko eingehst, ist deshalb vor allem eine Frage deiner Sicherheit, nicht deines Rechts.
Was die Polizei im Ernstfall rät
Die Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention setzen auf Abstand statt Konfrontation.
- Verlass das Haus oder die Wohnung, wenn es gefahrlos geht, und sag den Nachbarn Bescheid.
- Kommst du nicht hinaus, öffne ein Fenster und ruf laut um Hilfe.
- Wähle sofort die 110 und beschreibe den Täter, sein Fahrzeug und die Fluchtrichtung, so gut du kannst.
- Fass nach der Tat nichts an und räum nicht auf, damit die Spurensicherung arbeiten kann.
Die Zahlen stützen den Rat. Laut derselben Stelle scheiterten 2025 fast 45 Prozent der Einbrüche schon im Versuch, auch wegen der Sicherungstechnik. Wie du Tür und Fenster so sicherst, dass es gar nicht erst zur Begegnung kommt, erklären unsere Tipps zum Einbruchschutz. Eine Alarmanlage fürs Haus kann Täter zusätzlich vertreiben, bevor sie im Flur stehen. Für neue Türen empfiehlt die Polizei die Widerstandsklasse RC 2, eine bestehende Wohnungstür lässt sich mit Schloss, Zylinder und Schutzbeschlag nachrüsten.
Abschließen und die 110 wählen: Der sicherste Weg führt weg vom Täter.
Schreck, Irrtum und die Grenzen von § 33
Nachts im eigenen Flur reagiert kaum jemand kühl. Das Strafrecht kennt dafür eine Regel. Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, bleibt nach § 33 StGB straffrei. Wann dieser Notwehrexzess greift und wann nicht, erklärt unser Beitrag zum Überschreiten der Notwehr nach § 33.
Die Regel hilft aber nur, wenn es tatsächlich eine Notwehrlage gab. Glaubst du nur, angegriffen zu werden, spricht man von Putativnotwehr. Auf sie ist § 33 nach der Stader Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar. Der Schütze meinte, einen Schuss gehört zu haben, den es nie gab. Sein Schreck änderte an der Verurteilung nichts.
Für den Alltag heißt das: Je unklarer die Lage, desto mehr spricht für Rückzug, Licht und Lärm. Wer Begegnungen im Streit entschärfen will, findet Anregungen in unseren Tipps zur Deeskalation. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Handlung gerechtfertigt war, entscheidet im Einzelfall ein Gericht.
FAQ
Dürfen mir Nachbarn oder Mitbewohner helfen?
Ja. Das Gesetz schützt auch, wer einem anderen beisteht. Diese Nothilfe unterliegt denselben Grenzen wie die Notwehr, auch für Helfer gilt also das mildeste wirksame Mittel.
Darf ich einen Einbrecher einsperren, bis die Polizei kommt?
Das ist eine Form der vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO und erlaubt, wenn du ihn auf frischer Tat ertappt hast und er fliehen will. Ruf dabei sofort die 110 an, damit die Festnahme so kurz wie möglich bleibt.
Soll ich einen versuchten Einbruch anzeigen?
Ja. Die Polizeiliche Kriminalprävention bittet ausdrücklich darum, die Tat anzuzeigen. Lass bis zur Spurensicherung alles so, wie du es vorgefunden hast.
Muss ich mich einem Einbrecher entgegenstellen, um mein Eigentum zu schützen?
Nein, dazu verpflichtet dich niemand. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich, das Haus zu verlassen oder dich in Sicherheit zu bringen und die 110 zu wählen.