Ein Totschläger ist eine dem Schlagstock ähnliche Nahkampfwaffe. Er besitzt durch die Beschwerung am Ende deutlich mehr Kraft und fügt schwere oder sogar tödliche Verletzungen zu.
Aber darf ich einen Totschläger zur Selbstverteidigung einsetzen? Wie ist die rechtliche Lage zur Waffe in Deutschland? Und wie sieht es mit dem Einsatz im Notfall aus? Diese und weitere Fragen beantworten wie Euch auf dieser Seite.
- Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Totschläger Definition
- Unterschiede zwischen Schlagstock, Stahlrute und Totschläger
- Rechtliches zum Totschläger in Deutschland
- Totschläger im Einsatz zur Selbstverteidigung
- Darf ich einen Totschläger in Notwehr einsetzen?
- Welche Strafen drohen beim Einsatz eines Totschlägers?
- Welche legalen Alternativen zum Totschläger gibt es?
- Wie kann ich mich auch ohne Waffen effektiv selbst verteidigen?
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Totschläger ist ein am Ende beschwerter Schlagstock mit beweglichem Mittelteil.
- Seine Schlagkraft ist sehr groß, dafür aber auch die Gefahr ernsthafter Verletzungen.
- Führen sowie Besitz sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten.
- Eine Ausnahme gilt lediglich im Bereich der Fischerei.
Totschläger Definition
Ein Totschläger ist eine Schlagwaffe mit beweglichem Schaft und einem beschwerten Ende. Es handelt sich um eine Waffe mit enormer Kraft. Der Totschläger kommt ursprünglich aus der Fischerei und wird eingesetzt, um Fische schnell zu erlegen. Im Anglerbedarf könnt Ihr ähnliche Gegenstände als Fischtöter kaufen. Diese lassen sich je nach Aufbau irgendwo zwischen Totschläger und Stahlrute einordnen.
Diese Definition umfasst alle Waffen, bei denen ein harter Gegenstand am Ende einer Verlängerung befestigt ist. Diese Waffen verstärken die Körperkraft enorm und können schwerste Verletzungen verursachen. Das betrifft alle Stöcke, Ruten oder Schläuche mit beschwertem Ende. Die Definition ist absichtlich so allgemein gehalten, dass sie auch selbstgebaute Waffen mit diesen Eigenschaften umfasst.
Unterschiede zwischen Schlagstock, Stahlrute und Totschläger
Diese drei Waffen sind ähnlich, unterscheiden sich aber in den Details:
- Ein Schlagstock ist lediglich ein Stock meist aus Kunststoff aus Hartgummi.
- Die Stahlrute hingegen ist ein Schlagstock mit beschwertem Ende.
- Der Totschläger besitzt einen beweglichen Mittelteil und ein besonders hartes und schweres Ende. Er bringt eine deutlich größere Kraft auf als ein normaler Schlagstock. Die Besonderheit ist die Kombination aus Beschwerung vorne und beweglichem Mittelteil.
Die Definition des Totschlägers findet sich in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). In Abschnitt 2 der Ausführungen zu den Anlagen 1 und 2 des Waffengesetzes unter Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.3.2. steht geschrieben:
„Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist.“
Zu Stahlruten hingegen sagt der gleiche Absatz aus der Definition der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:
„Stahlruten sind biegsame Gegenstände aus Metall, die zusammengeschoben werden können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind.“
Rechtliches zum Totschläger in Deutschland
Das Besitzen und Führen von Totschlägern ist in Deutschland generell verboten. Seriöse Shops werden diese daher auch nicht nach Deutschland liefern beziehungsweise deutlich auf das Verbot hinweisen. Hier greift das Waffengesetz (WaffG) mit dem Abschnitt über verbotene Waffen. In der Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 bis 4) findet sich unter Punkt 1.3.2: „Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;“
Verbotene Waffen bedeutet, dass Erwerb, Besitz, öffentliches Führen und Benutzung allesamt unter Strafe gestellt sind. Selbst das Verstecken des Totschlägers in der eigenen Wohnung im Schrank ist strafbar. Die Definition ist so gehalten, dass sie auch selbstgebaute Totschläger umfasst. Somit würde Ihr Euch ebenso strafbar machen, wenn Ihr die Waffe aus Haushaltgegenständen zusammenbaut.
Situation | Besitz erlaubt | Führen erlaubt |
Verkauf als Totschläger | Nein | Nein |
Verkauf als Stahlrute | Nein | Nein |
Selbstgebauter Totschläger | Nein | Nein |
Verkauf als Fischtöter | Ja | Nein (1) |
Rechtliches zum Totschläger in Österreich und der Schweiz
Das Verbot gilt auch in unseren direkten Nachbarländern. In Österreich ist der Totschläger ebenfalls verboten. Hier steht in § 17 des Waffengesetzes (WaffG) unter Verbotene Waffen
„Verbot … (1) 7. … der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.“
In der Schweiz ist der Totschläger auch verboten. Hier besagt das Waffengesetz (WG) in Art. 5, Absatz 2 b das Verbot von: „… Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern…“
Totschläger im Einsatz zur Selbstverteidigung
Schlagstöcke und vergleichbare Gegenstände sind generell gut für die Selbstverteidigung geeignet. Sie besitzen eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Günstige Selbstverteidigungswaffen
- Erhöhung der Reichweite
- Verstärkung der Schlagkraft
- Abwehr anderer Waffen möglich
Das Problem daran ist: Totschläger sind in Deutschland generell verboten. Ihr dürft diese weder besitzen noch in der Öffentlichkeit mitführen. Damit stellt sich auch die Frage nach der Selbstverteidigung mit einem Totschläger nicht.
Darf ich einen Totschläger in Notwehr einsetzen?
In Deutschland unterliegt ein Totschläger generell dem Besitz- und Führungsverbot. Die Notwehrsituation befreit nicht von diesem Verbot. Bei einem Verstoß würdet Ihr eine Anzeige und Strafe wegen des Führens verbotener Waffen riskieren, denn Ihr hättet ihn überhaupt nicht besitzen dürfen.
Im Fall von Notwehr mit einem Totschläger könnte das sogar noch weitergehen. Fügt Ihr dem Angreifer schwere Verletzungen zu, könnte ein Gericht auf gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder sogar versuchten Totschlag plädieren. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass der Betroffene finanzielle Entschädigungen in Form von Schmerzensgeld einklagt und auch bekommt.
Die einzige Ausnahme könnte eintreten, wenn Ihr Angler seid und am Angelsee angegriffen werdet. Hier seid Ihr berechtigt, den Fischtöter griffbereit zu haben und könntet diesen demnach auch einsetzen. Es besteht allerdings immer die Gefahr ernster Verletzungen. In diesem Fall könnte ein Richter je nach Situation auf Notwehr entscheiden, eine Garantie gibt es aber nicht. Besser wäre daher auch hier der Einsatz anderer Mittel zur Selbstverteidigung wie Beispielsweise Pfefferspray oder ein normaler Schlagstock.
Welche Strafen drohen beim Einsatz eines Totschlägers?
Das Gericht verhandelt natürlich immer den Einzelfall, die möglichen Strafen für den Besitz verbotener Waffen sind laut § 52 Waffengesetz (WaffG) Absatz 3, Nummer 1 folgendermaßen:
- „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer… genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt“
- „Handelt der Täter… fahrlässig, so ist die Strafe… bei Taten nach Absatz 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.“
Welche Faktoren wirken sich auf das Strafmaß aus?
Es wirken immer mehrere Faktoren auf das Strafmaß ein:
- Situation
- Eventuelle Verteidigung beziehungsweise Notwehr
- Vorstrafen
- Verletzungen des Gegenübers (beim Einsatz gegen Menschen)
Das Gericht wird die Strafe u.a. nach diesen Faktoren beurteilen. Je nachdem, wie die Fakten liegen, sind Strafen von Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen möglich. Zwei Beispiele:
- Beim bloßen Besitz ohne Einsatz gegen Menschen oder Verstoß gegen das öffentliche Führungsverbot ist kann es sein, dass nur eine Geldstrafe ausgesprochen wird.
- Wenn Ihr den Totschläger hingegen öffentlich geführt oder sogar einsetzt habt, ist eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung denkbar.
Welche legalen Alternativen zum Totschläger gibt es?
Totschläger sind in Deutschland verboten, jedoch gibt es legale Alternativen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr über eine körperliche Grundfitness und ausreichend Schlagkraft verfügt. Im Bereich der Nahkampfwaffen zur Selbstverteidigung wären einige Beispiele:
- Schlagstock, Teleskopschlagstock, Tonfa (Achtung: Beachtet hierbei das Führungsverbot in der Öffentlichkeit!)
- Baseballschläger
- Selbstverteidigungsschirm
- Kubotan
Neben den Hieb- und Stichwaffen gibt es noch andere Selbstverteidigungswaffen, die sich besonders für körperlich schwächere Personen eignen. Nutzt diese anstelle eines Schlagstocks, wenn Ihr Euch effektiv gegen stärkere Angreifer zur Wehr setzen wollt. Hierzu gehören beispielsweise:
- Pfefferspray
- Taktische Taschenlampe
- Schrillalarm
- Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen
- Pfefferspraypistole, Schreckschusswaffe, RAM-Waffe (Achtung: Beachtet die Vorschriften zur Führung in der Öffentlichkeit!)
Wie kann ich mich auch ohne Waffen effektiv selbst verteidigen?
Neben dem Einsatz von Waffen könnt Ihr Euch auch anders aus brenzligen Situationen befreien. Eine gute Möglichkeit ist das Erlernen einer Kampfsportart. Diese Variante fördert langfristig Eure körperliche Fitness und wappnet Euch für viele Situationen. Die Schnelligkeit und Ausdauer werden Euch zudem bei jeder Flucht helfen, damit es gar nicht erst zum Kampf kommt.
Hilfreich ist in jedem Fall der Besuch eines Selbstverteidigungskurses. Hier gibt man Euch Tipps für verschiedene Situationen an die Hand und beantwortet Fragen. Außerdem werden typische Bedrohungssituationen simuliert, sodass Ihr diese unter kontrollierten Bedingungen kennenlernen könnt.
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