Ein Schlagring wird über die Hand gezogen und verstärkt die Schlagkraft. Er lässt sich sogar in kleinen Innentaschen verstecken und im Ernstfall schnell und effektiv einsetzen. Die Reichweite ist gering, die Schlagkraft hingegen deutlich größer als bei einem reinen Faustkampf.
Doch wie sieht es rechtlich mit dem Besitz und Führen eines Schlagrings aus? Was definiert einen Schlagring und welche rechtlichen Punkte müsst Ihr beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen auf dieser Seite.
- Das wichtigste in 30 Sekunden
- Geschichte und Verbreitung
- Sind Schlagringe in Deutschland erlaubt?
- Welche Arten von Schlagringen gibt es?
- Ist ein Schlagring zur Selbstverteidigung geeignet?
- Welche Verletzungen können durch einen Schlagring entstehen?
- Welche Strafen drohen bei Besitz oder Benutzung eines Schlagrings?
- Welche Alternativen zum Schlagring gibt es?
- Fazit
Das wichtigste in 30 Sekunden
- Schlagringe verstärken die Schlagkraft enorm und können zu schweren Verletzungen führen.
- Sie sind in Deutschland generell durch das Waffengesetz verboten.
- Das Führen und der Besitz stehen unter Strafe, daher sind sie zur Notwehr nicht geeignet.
Geschichte und Verbreitung
Schlagringe sind ringartige Gegenstände, welche die Finger umschließen und bei einem Faustschlag das Ziel anstelle der eigenen Fingerknöchel treffen. Meist verfügen sie noch über einen Griff, welcher in der Innenhand liegt. Dadurch verstärkt sich die Wirkung eines Schlags deutlich und die Verletzungsgefahr für den Getroffenen steigt enorm.
Schlagringe bestehen aus einem sehr harten Material, üblicherweise einem Metall. Sie zählen normalerweise zu den Schlagwaffen. Wenn die Außenseite jedoch mit Spitzen oder Klingen besetzt ist, können Sie auch als Hiebwaffen eingeordnet werden. Das Metall ist allerdings nicht maßgebend für die Einordnung als Waffe. Auch Schlagringe aus anderen harten Materialien können als Waffen gelten.
Die Geschichte von Schlagringen und verwandten Waffen geht weit zurück:
- Bereits in der Zeit der Urvölker wurden Schnüre mit Tierzähnen eingesetzt, um härter zuschlagen zu können.
- Im antiken Faustkampf (ab etwa 640 v. Chr.) wurden dem Schlagring ähnliche Riemen um die Hände als Schlagwaffe eingesetzt (Cestus oder Caestus).
- Während der Antike folge durch bessere Metallverarbeitung die Erweiterung des Schlagrings durch Besatz mit Spitzen, Stacheln oder Messern.
- Weitere Entwicklungsstufen gipfeln in Waffen wie dem Apache-Revolver oder dem Grabenmesser. Das Grabenmesser als Schlagring mit Messer wurde beispielsweise im ersten Weltkrieg für den Nahkampf im Graben eingesetzt.
Sind Schlagringe in Deutschland erlaubt?
Hier reicht ein Blick in das Waffengesetz (WaffG) mit dem Abschnitt über verbotene Waffen. In der Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 bis 4) steht unter Punkt 1.3.2 das Verbot von: „Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe“
Somit gilt ein allgemeines Verbot. Dieses umfasst den Einsatz im Ernstfall, das Führen in der Öffentlichkeit und sogar den Besitz eines Schlagrings. Die gleichen Vorschriften gelten in den Nachbarländern Österreich (§ 17 des Waffengesetzes WaffG) und in der Schweiz (Waffengesetz WG in Art. 5, Absatz 2 b). Ein wenig schwieriger wird es allerdings bei der Definition eines Schlagrings.
Schlagring Definition
Die rechtliche Festlegung für die Definition eines Schlagrings findet sich in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). Hier steht in Anlage 2, Abschnitt 1 Nummer 1.3.2:
- „Bei Schlagringen handelt es sich in der Regel um aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffen. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen; an der Schlagseite (über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.“
- „Schlagringmesser sind unter Schlagringe zu subsumieren.“
Diese Definition umfasst nicht nur tatsächliche Schlagringe und Schlagringmesser, sondern auch andere Gegenstände mit diesen Eigenschaften. Sie ist so ausgelegt, dass der Richter im Ernstfall einen großen Spielraum hat. Er kann auch einen Angriff mit ähnlichen Gegenständen als Waffenbenutzung im Sinne eines auslegen. Das hätte bei einer Verurteilung einen negativen Einfluss auf das Strafmaß.
Gelten Nietenarmbänder und Gürtel als Schlagringe?
Armbänder und Gürtel mit Nieten und Spitzen sind besonders in der Rocker-, Heavy.Metal- und Gothik-Szene beliebt. Aber lassen sich diese nicht schnell zum Schlagring umfunktionieren? Auch hier hat die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in Anlage 2, Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 eine Antwort:
- „Mit spitzen Nieten (z.B. sogenannte „Killernieten“) versehene Ledermanschetten sind nur dann den Schlagringen gleichgesetzt, wenn die Manschetten so gefertigt sind, dass sie bei bestimmungsgemäßer Trageweise die Außenhand umschließen und die Nieten geeignet sind, die Schlagwirkung zu erhöhen. Dies ist dann der Fall, wenn der Druck der Nieten gleichmäßig über die Wirkfläche verteilt wird und nicht punktförmig auf die Hand des Schlagenden einwirkt.“
- „Armbänder und Gürtel sind, ungeachtet der Art der Nietenbesetzung, den Schlagringen nicht gleichgestellt.“
Diese Beschreibung schließt die Nietenarmbänder aus szenebekannten Shops aus. Hier sind die Nieten so gefertigt, dass sie bei einem Einsatz als Handwaffe punktuell auf Eure Hand drücken würden. Damit wird die Schlagkraft nicht erhöht und bei einem Treffer würdet Ihr Euch sogar selbst verletzen. Diese Nietenarmbänder gelten daher nicht als Waffen, sind aber auch nicht zur Selbstverteidigung geeignet.
Gelten Gegenstände wie Wasserhahn Ventile als Schlagringe?
Ist der aus Metall gefertigte Griff eines Ventil-Oberteils ein Schlagring? Mit dieser Frage befasste sich das Göppinger Amtsgericht im Fall des Organisators einer Demonstration. Der Mann führte während der Demonstration einen Wasserventil Griff im Rucksack mit sich. Dieser wurde von der Polizei entdeckt und von den Beamten als Schlagring eingestuft. Der Mann bekam eine Anzeige wegen des Führens illegaler Waffen.
Bei der Verhandlung hatte der Angeklagte Glück. Er wurde aus mehreren Gründen freigesprochen:
- Er trug seinen Arbeitsrucksack und benötigt den Griff nachweislich für seine berufliche Tätigkeit.
- Die Größe seiner Hände hätte den Einsatz des Griffs als Schlagring nicht erlaubt.
- Es wurde niemand verletzt oder angegriffen.
Bedenkt aber: Dieses Urteil ist keine Universalgenehmigung! Je nach Situation kann auch anders entschieden werden. Wenn Ihr beispielsweise jemanden mit einem derartigen Griff verletzt, kann dies sehr wohl als Angriff mit einem Schlagring gewertet werden. In diesem Fall wäre das keine simple Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Welche Arten von Schlagringen gibt es?
Der grundsätzliche Aufbau ist zwar immer gleich, aber dennoch unterscheiden sich Schlagringe stark in ihrer Gefährlichkeit. Man kann sie grob in drei Kategorien einteilen:
- Klassischer Schlagring
- Schlagring mit Stacheln
- Schlagring mit Messer
In den folgenden Abschnitten werden wir auf jeden Typ kurz genauer eingehen.
Klassischer Schlagring
Der normale Schlagring besteht aus einem Griffstück und einem Ring um die Fingerknöchel. Das Griffstück liegt in der geschlossenen Hand und stützt sich an der Handfläche ab. Die Finger umschließen das Griffstück und werden durch den Ring geschützt. Der Ring verfügt meist über vorgeformte Finger, damit jeder Finger seinen Platz hat. Bei einem Schlag würden so nicht die Fingerknöchel auftreffen, sondern die Vorderseite des Rings.
Bei einfachen Varianten ist der Ring um die Finger glatt. Durch das harte Material (meist Metall) ist die Schlagkraft aber dennoch groß. Für den Getroffenen erhöht sich die Verletzungsgefahr deutlich. Für den Schlagenden ergibt sich der Vorteil, dass sein Verletzungsrisiko an der Hand sinkt. Der Schlagring ist daher eine klare Angriffswaffe.
Schlagring mit Stacheln
Manche Schlagringe sind zur Erhöhung der Wirkung mit Stacheln oder Spitzen besetzt. Diese werden dann so aufgebracht, dass sie nach vorn weisen. Bei einem Treffer schlägt somit nicht mehr die gesamte Ringfläche ein, sondern zuerst die Spitzen. Das reduziert die Kraft der gesamten Faust auf die geringe Fläche der Stachelspitzen. Die Wirkung auf der Fläche ist damit enorm.
Diese Art des Schlagrings ist äußerst gefährlich. Durch die große Kraft auf kleiner Fläche dringt der Ring durch viele Materialien hindurch. Hindernisse wie Haut, Muskeln, Organe und Knochen werden bei einem Treffer schwer verletzt oder sogar durchdrungen. Diese Art des Kampfs hat nichts mit Selbstverteidigung zu tun, sondern mit brutaler Gewalt. Schlagringe sind daher zurecht verboten.
Schlagring mit Messer
Eine weitere Stufe der Entwicklung ist der Schlagring kombiniert mit einem Messer. Ein Beispiel dafür ist das Grabenmesser der US-Armee aus dem ersten Weltkrieg. Üblicherweise zeigt das Messer dabei nach außen. Der Gedanke ist, dass man den Schlagring für normale Faustschläge nutzen und mit dem Messer zustechen kann. Es ist dabei nicht nötig, Winkel oder Position der Hand zu verändern.
Die Entwicklung derartiger Waffen geht eher auf militärische Hintergründe zurück. Eine Nutzung im privaten Bereich zur Selbstverteidigung ist in jedem Fall unverhältnismäßig. Diese Schlagringe mit Knöchelmesser sind in Deutschland den Schlagringen gleichgesetzt und ebenso verboten.
Ist ein Schlagring zur Selbstverteidigung geeignet?
Ein Schlagring ist eine klassische Angriffswaffe und zur Selbstverteidigung nicht geeignet. Er hat eine ganze Reihe von Nachteilen:
- Die Reichweite ist gering. Ihr müsst sehr nah an den Angreifer heran, was wiederum eine Gefahr für Gegenangriffe birgt.
- Eine gute körperliche Fitness ist Grundvoraussetzung. Für einen körperlichen fitten Menschen gibt es wiederum bessere Alternativen zur Selbstverteidigung.
- Mit einem Schlagring ist die Gefahr von schweren Verletzungen hoch, besonders beim Einsatz unter Adrenalin.
- Selbst in der Notwehr dürft Ihr einen Angreifer nicht unnötig verletzen. Das StGB mit §33 Überschreitung der Notwehr wird hier bei einer Anzeige nicht greifen.
- Schon das Mitführen eines Schlagrings jeder Art steht in Deutschland unter Strafe.
Generell gilt: In Deutschland besteht ein generelles Verbot von Schlagringen. Solltet Ihr Euch im Ernstfall mit einem Schlagring verteidigen, hat das mehrere Auswirkungen. In jedem Fall droht Euch eine Anzeige wegen des Führens verbotener Waffen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waffe tatsächlich eingesetzt oder nur zur Abschreckung eingesetzt wurde. Durch das Verbot sind Schlagringe für die Selbstverteidigung ungeeignet.
Wenn Ihr für den Ernstfall eine Selbstverteidigungswaffe mit Euch führen wollt, gibt es bessere Alternativen. Diese sind legal, können einen Angreifer besser auf Distanz halten und reduzieren die Gefahr schwerer Verletzungen. Mehr dazu erfahrt Ihr im Abschnitt unten.
Welche Verletzungen können durch einen Schlagring entstehen?
Durch die Anfertigung aus Metall besitzt der Schlagring eine große Kraft auf kleiner Fläche. Unabhängig von der Trefferzone besteht die Gefahr ernster Verletzungen. Diese umfassen insbesondere:
- Prellungen
- Brüche
- Gelenkschäden
- Innere Verletzungen
- Organschäden
Bei einem Treffer am Kopf besteht eine große Wahrscheinlichkeit für die Schädigung von Schädelknochen, Zähnen, Mund, Nase, Ohren und Augen. Das bedeutet eine hohe Wahrscheinlichkeit lebensgefährlicher oder dauerhafter Verletzungen.
Bei einem Treffer am Oberkörper ist die Gefahr ebenfalls groß. Hier kann es zu Knochenbrüchen und schweren Prellungen kommen. Je nach Trefferzone ist auch die Gefahr innerer Verletzungen hoch. Das führt zu inneren Blutungen und im Extremfall zu Organschäden. Bei einem ernsten Treffer beispielsweise von Leber, Niere oder Milz besteht Lebensgefahr. Hier muss der Getroffene in den meisten Fällen sogar operiert werden.
Bei anderen Trefferbereichen besteht zwar meist keine Lebensgefahr, das Risiko unwiderruflicher Schäden aber bleibt. Im Bereich von Schultern, Armen und Beinen lauft Ihr Gefahr, schwere Gelenkschäden zu verursachen. Diese können trotz medizinischer Versorgung oftmals nicht vollständig auskuriert werden.
Bei dauerhaften Verletzungen erhöht sich für Euch die Gefahr rechtlicher Konsequenzen. Das gilt auch, wenn Ihr Euch eigentlich nur verteidigt habt.
Welche Strafen drohen bei Besitz oder Benutzung eines Schlagrings?
Die Strafen für den Besitz eines Schlagrings sind im Waffengesetz (WaffG) in § 52 niedergeschrieben:
- „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer… genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt“
- „Handelt der Täter… fahrlässig, so ist die Strafe… bei Taten nach Absatz 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.“
Beim bloßen Besitz besteht die Wahrscheinlichkeit einer Geldstrafe. Diese wird vom Gericht individuell festgesetzt. Hier sind Summen im hohen dreistelligen Bereich üblich, wenn der Schlagring nicht zum Einsatz kommt, auch nicht versuchsweise. Im oben beschriebenen Fall des Wasserventilgriffs fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 600 €. Die Strafe wird auch fällig, wenn der Schlagring beispielsweise beim Zoll zum Vorschein kommt.
Beim Einsatz des Schlagrings sieht die Sache jedoch anders aus. Der § 224 des Strafgesetzbuchs beinhaltet die Körperverletzung mit Waffen. Dadurch wird mindestens von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen. Somit würdet Ihr nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen, sondern müsstet mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Im Extremfall bei schweren Verletzungen steht auch ein versuchter Totschlag im Raum. Für Totschlag besagt der § 212 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine „Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren“. Bei einem versuchten Totschlag kann die Strafe laut StGB geringer ausfallen, muss es aber nicht.
Zusätzlich gilt: Euer Gegner kann weitere Ansprüche stellen, die über das gesetzliche Strafmaß hinausgehen. Das umfasst beispielsweise eine Beteiligung an den Behandlungskosten und auch ein Schmerzensgeld ist wahrscheinlich.
Welche Alternativen zum Schlagring gibt es?
Ihr seht also, dass der Schlagring in Deutschland keine geeignete Selbstverteidigungswaffe ist. Schon der Besitz steht unter Strafe und beim Einsatz im Ernstfall drohen Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung oder versuchtem Totschlag. Ihr solltet daher zur Selbstverteidigung besser auf andere Mittel zurückgreifen.
Wenn Ihr körperlich fit seid und Euch für einen potentiellen Nahkampf rüsten wollt, bietet sich das Erlernen einer Kampfsportart an. Dies fördert das Körpergefühl, stärkt das Selbstbewusstsein und bereitet Euch ein wenig auf eine körperliche Auseinandersetzung vor. Außerdem bringt körperliche Fitness und Schnelligkeit immer den Vorteil mit sich, dass Ihr besser aus der Situation fliehen könnt, anstatt zu kämpfen. Beliebte Kampfsportarten sind zum Beispiel:
Wenn Ihr Euch die körperliche Auseinsetzung nicht zutraut oder ihr lieber aus dem Weg gehen wollt, könnt Ihr zu legalen Selbstverteidigungswaffen greifen. Je nach Situation eignen sich beispielsweise:
- Kubotan
- Pfefferspray (in Deutschland nur zur Tierabwehr verkauft)
- Schlagstock (Führungsverbot)
- Taktische Taschenlampe
- Schreckschusswaffe oder Pfefferpistole (teilweise Führungsverbot, je nach Modell kleiner Waffenschein nötig)
- Elektroschocker
Fazit
Beachtet immer, dass es sich bei der Notwehr nach dem Strafgesetzbuch um eine Möglichkeit handelt, Euch aus der Situation zu befreien. Sie ist nicht dazu gedacht, um illegale Waffen einzusetzen und Menschen zu verletzen. Ihr müsst daher auch in der Notwehr die Grenzen der Gesetzgebung einhalten. Schlagringe sind zur Selbstverteidigung ungeeignet und bringen euch vermutlich aufgrund der Illegalität im Nachgang in rechtliche Schwierigkeiten. Wählt besser eine Selbstverteidigungswaffe, die auch zur Verteidigung geeignet und legal ist.
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