Die Anzahl der Menschen, die sich mit Waffen gegen eventuelle Angriffe schützen möchten, steigt zunehmend. Gerade für Personen, die keine Kampfsportarten beherrschen, sind Selbstschutzwaffen eine Möglichkeit, um sich in Notsituationen zu verteidigen. Allerdings gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Führen von Waffen ein paar Aspekte, die ihr beachten solltet. So könnt Ihr zwar einige Selbstschutz-Waffen legal kaufen, dürft sie deswegen aber nicht zwangsläufig in der Öffentlichkeit mitführen.
Im folgenden Artikel bringen wir Licht ins Dunkel und erklären euch, welche Waffen ihr auch ohne Waffenschein kaufen könnt und worauf ihr achten solltet.
Liste mit legalen Waffen in Deutschland
Im Gegensatz zu den USA ist der Kauf von Waffen in Deutschland streng geregelt. Allerdings gibt es eine Reihe von Waffen, die auch ohne Waffenschein gekauft werden können.
Die rechtliche Grundlage ist diesbezüglich immer das Waffengesetz. Es definiert den Erwerb, den Handel, die Lagerung, Transport, den Besitz und die Instandsetzung von Waffen.
Schneller Überblick:
- Der Erwerb ist für alle Selbstschutz-Waffen problemlos möglich. Ab 18 Jahren sind alle zu kaufen oder sind sogar frei von Altersbeschränkungen.
- Beim „führen“ der Waffe gibt es strengere Regeln. Bei Versammlungen bspw. dürft ihr keine Waffen mit euch führen (gemäß § 42 WaffG). Das gilt für den Disco-Besuch, öffentliche Veranstaltungen, Märkte usw.
- Einsetzen dürft ihr die Waffen nur im Rahmen der Notwehr, wenn ihr beispielsweise beim Joggen überfallen werdet.
Für die folgenden freien Waffen ist für den Kauf kein Waffenschein erforderlich.
Pfefferspray
Pfefferspray gehört zu den beliebtesten Mitteln zur Selbstverteidigung. Die Sprays haben viele Vorteile, denn sie sind günstig, bequem und nahezu überall zu verstauen. Sie enthalten einen Wirkstoff „Capsaicin“ aus der Chilipflanze, der durch die Sprühdose in einem Strahl gegen das Ziel abgefeuert wird. Nach dem Auftreffen wirkt das Pfefferspray direkt in nur wenigen Sekunden. Es ist gegen Tiere aller Art ebenso wirksam wie gegen menschliche Angreifer.
In Deutschland ist Pfefferspray als Tierabwehrspray deklariert. Deshalb unterliegt es nicht dem Waffengesetz und darf von jedem gekauft und geführt werden. Nur bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen ist es verboten.
Aber Vorsicht: Ihr dürft es nur gegen Tiere einsetzen. Lediglich im Notwehrfall, also wenn ihr angegriffen oder überfallen werdet, ist eine Anwendung auch gegen Menschen denkbar.
- Neben Pfefferspray gibt es auch noch Pfeffergel. Letzteres ist schwerer, weshalb der Strahl windstabiler ist und höhere Reichweiten überbrücken kann. Pfefferschaum hat den Vorteil, dass der Wirkstoff am Ziel gebunden wird. Dementsprechend können unbeteiligte Personen nicht getroffen werden.
- Zudem gibt es Pfefferspray in der Nebel- und in der Strahlvariante. Der Strahl ist windstabiler und ermöglicht höhere Reichweiten, während der Nebel eine größere Wirkfläche hat und gerade dann sinnvoll ist, wenn ihr mehreren Angreifern gegenübersteht.
- Kostenpunkt unter liegt meist bei unter 5€. Es gibt neben Pfefferspray auch „Pfefferpistolen“.
Verteidigungs-Regenschirm
Eine etwas ungewöhnliche Idee verfolgt der Selbstverteidigungs-Regenschirm. Von einem normalen Regenschirm unterscheidet sich die Variante zur Selbstverteidigung nur durch seine erhöhte Stabilität. Er ist so gefertigt, dass er nahezu unzerbrechlich ist. Davon abgesehen sieht er aus wie ein normaler Schirm und kann auch wie ein solcher bei Regen genutzt werden. Wenn ihr den Selbstverteidigungs-Regenschirm als Abwehrwaffe nutzt, könnt ihr damit Attacken, Schläge und Tritte abwehren. Eine sinnvolle Ergänzung stellt er insbesondere dann dar, wenn ihr Sportarten zur Selbstverteidigung beherrscht.
Der Schirm wiegt 700 Gramm und ist deutlich schwerer als ein normaler Regenschirm. Optisch sieht er schlicht und elegant aus, sodass ihr ihn ohne Bedenken überallhin mitnehmen könnt. Gegen Regen wirkt der Schirm gut und es ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass es sich hierbei eigentlich um einen Schirm der zur Abehr geeignet ist, handelt.
Das hat den Vorteil, dass ihr auch bei Sicherheitskontrollen – wie etwa auf Flughäfen – lt. Produktbeschreibungen keine Schwierigkeiten haben werdet. Der Griff besteht aus Polyamid und die Spitze aus Metall. Es handelt sich hierbei um einen sehr stabilen Regenschirm.
Alles in allem ist der Verteidigungs-Regenschirm also eine gute Sache. Problematisch ist aber, dass ihr den Schirm eigentlich auch bei blauem Himmel und Sonnenschein mitnehmen müsstet. Zudem ist die Handhabung nicht so einfach und erfordert Übung.
Kubotan
Bei einem Kubotan handelt es sich um einen kurzen und kleinen Stift. Ursprünglich wurde er als Schlüsselanhänger entwickelt. In verschiedenen Kampfsportarten könnt ihr den Umgang mit einem Kubotan erlernen und trainieren. Normalerweise ist er nur ein paar Zentimeter länger als eure Hand. Ihr könnt ihn in der Faust halten, damit er an beiden Seiten leicht übersteht. Somit ist der durchschnittliche Kubotan 12 bis 16 Zentimeter lang. Es gibt auch Varianten, die wie ein Kugelschreiber aussehen oder sogar über die Funktionen eines Kugelschreibers verfügen. Dann ist von Tacticalpens die Rede. Einen solchen könnt ihr überallhin mitnehmen und im Notfall als Verteidigungswaffe nutzen.
Weder der Kubotan noch der Tacticalpen unterliegen dem deutschen Waffengesetz. Dementsprechend sind sie frei verkäuflich und dürfen auch mitgeführt werden – verboten sind sie jedoch bei Versammlungen.
Es ist sinnvoll, mit dem Kubotan zu trainieren, um zu lernen, wie ihr ihn sicher und effektiv einsetzen könnt. Da es eine Nahkampfwaffe ist, bietet sich der Kubotan nur für Menschen mit einer guten körperlichen Konstitution an.
Elektroschocker
Elektroschocker sind handliche Geräte, die mit einem oder mehreren 9-Volt-Blöcken arbeiten. Bei Auslösung gibt der Elektroschocker einen Stromimpuls mit einer äußerst hohen Spannung ab. Dadurch sollen Angreifer außer Gefecht gesetzt werden. In Deutschland dürfen nur Modelle verkauft werden, die über ein amtliches Unbedenklichkeitsprüfsiegel der Physikalischen Technischen Prüfanstalt (PTB) verfügen.
Solche Elektroschocker sind an Personen, die älter sind als 18 Jahre, frei verkäuflich. Elektroschocker, die auch auf die Distanz wirken und als sogenannte „Taser“ bezeichnet werden, dürfen seit dem 1. April 2008 nicht mehr verkauft oder geführt werden.
Erlaubte Elektroschocker zeigen daher nur im Nahkampf eine gute Wirkung. Es muss ein direkter Kontakt zwischen dem Angreifer und dem Elektroschocker bestehen. Gerade für Frauen ist eine solche Waffe daher eher ungeeignet. Sollte der Angreifer körperlich überlegen sein, kann das Opfer den Schocker nicht anwenden oder das Gerät wird gegen das Opfer selbst genutzt. Deshalb können wir Elektroschocker zur Selbstverteidigung eher Profis empfehlen, denn die Handhabung ist zu kompliziert, als dass ungeübte Anwender damit Erfolg bei der Abwehr hätten.
Taktische Taschenlampe
Eine taktische Taschenlampe hat in erster Linie die Funktion, den Angreifer zu blenden. Damit wird er zwar nicht dauerhaft handlungsunfähig, allerdings könnt ihr euch ein wenig Zeit verschaffen, um ihn anzugreifen oder zu fliehen. Wenn die Blendung nicht wie erhofft funktioniert, weil sich der Angreifer beispielsweise mit der Hand vor den Augen vor dem Lichtstrahl schützt, dann könnt ihr die Taschenlampe dennoch als Kubotan einsetzen.
Der größte Vorteil der Selbstverteidigungs-Taschenlampe besteht darin, dass jeder sie einsetzen kann – unabhängig vom Alter oder von der Körperstatur. Allerdings sind nur Taschenlampen zur Selbstverteidigung frei verkäuflich, die keine unerlaubten Zusatzfunktionen besitzen. Nicht erlaubt sind taktische Taschenlampen, die mit einem Elektroschocker ausgestattet sind.
Viele davon werden in Asien produziert und haben daher nicht das Prüfzeichen der PTB. Deshalb gelten diese Taschenlampen nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen. Der Grund: Diese integrierten Elektroschocker haben eine viel stärkere Wirkung als die zugelassenen Modelle und können schnell zu nicht beabsichtigten Dauerschäden führen.
Nicht ganz eindeutig ist, ob ihr eine taktische Taschenlampe mitführen dürft, die die Größe und Form eines Schlagstocks aufweist.
Denn: Laut Waffengesetz ist sind Schlagstöcke eine Hiebwaffe, die nicht öffentlich geführt werden darf. Es ist aber nicht eindeutig definiert, ab welcher Länge oder Stärke die Taschenlampe als Schlagstock gilt. Deshalb fragt im Zweifel bei der Polizei nach, damit ihr euch nicht unwillentlich strafbar macht – solche Fälle sind auch schon bekannt geworden.
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Schlagstock
Bei einem Schlagstock handelt es sich um eine Hiebwaffe, die aus Metall, Gummi oder Holz bestehen kann. Dank seiner Länge und seinem Gewicht soll der Schlagstock die Schlagkraft, die ihr selbst aufbringt, durch die Hebelwirkung noch verstärken. Zudem könnt ihr alle Stellen des Stocks zum Stoßen einsetzen. Allerdings erfordert der Einsatz ein gewisses Maß an eigener Kraft. Deshalb eignet sich diese Waffe nur für Menschen, die eine grundlegende Fitness haben.
Grundsätzlich ist es in Deutschland legal, einen Schlagstock zu kaufen und zu besitzen. Das gilt aber nicht für Stahlruten und Totschläger. Wissen solltet ihr zudem, dass es nach §42a WaffG verboten ist, einen Schlagstock ohne berechtigtes Interesse öffentlich zu führen.
Ein solches berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel bei der Ausführung bestimmter Berufe, jedoch nicht zur Selbstverteidigung. Achtung: Auch das Lagern im Auto wird als Führen betrachtet und stellt eine strafbare Handlung dar. Dasselbe gilt für das Lagern im Kofferraum, was bei einer Polizeikontrolle daher ebenfalls zu Problemen führen kann. Mitgeführt werden darf ein Schlagstock nur, wenn ihr ihn in einem verschließbaren Koffer aufbewahrt. Zu Hause zur Selbstverteidigung aufbewahren dürft ihr den Schlagstock aber natürlich, er darf nur nicht öffentlich mitgeführt werden.
Messer
Ob ein Messer unter das Waffengesetz fällt oder nicht, hängt von seiner Beschaffenheit ab. Wenn ihr ein Messer mitführt, auf das einer der folgenden Aspekte zutrifft, kann dies eine Straftat darstellen:
- Die Klinge schnellt auf Hebel- oder Knopfdruck hervor oder es ist möglich, die Klinge mit dem Loslassen der Sperrvorrichtung festzustellen. Dies gilt für sogenannte Springmesser.
- Die Klinge schnellt durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung beim Lösen der Sperrvorrichtung aus dem Griff hervor und kann selbstständig oder mit dem Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden. Dies trifft auf Fallmesser zu.
- Das Messer verfügt über einen Griff, der quer zur feststellbaren oder feststehenden Klinge verläuft. Diese Faustmesser werden in der geschlossenen Faust eingesetzt oder geführt.
- Das Faltmesser ist mit schwenkbaren, zweigeteilten Griffen versehen. Dann ist von Butterflymessern die Rede.
Des Weiteren dürfen feststehende Messer, die eine Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern aufweisen, in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht geführt werden. Derartige Messer sind in der Regel nicht klappbar. Gemessen wird die Klingenlänge von der Spitze bis zum Griffansatz.
Ob ein Messer zur Selbstverteidigung sinnvoll ist oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Für eine sichere Handhabung ist auf jeden Fall ein gutes Training notwendig. Wer die erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt, sollte sich nicht mit einem Messer verteidigen. Im Ernstfall kann ein Messer leicht entwendet und gegen das Opfer selbst eingesetzt werden.
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Achtung: Transport & Führen von Waffen
Grundsätzlich dürfen erst Personen ab 18 Jahren mit Waffen umgehen. Das bedeutet, dass ihr auch freie Waffen erst kaufen dürft, wenn ihr volljährig seid. Eine Ausnahme bilden nur Reizstoffsprühgeräte mit einem amtlichen Kennzeichen. Sie können schon von Jugendlichen im Alter von 14 Jahren gekauft und in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Wenn ihr erlaubte Waffen besitzt, solltet ihr euch zudem immer genau informieren, was ihr in Bezug auf den Transport der Waffen beachten solltet. Nicht immer dürft ihr die Waffen einfach mit euch führen, nur weil sie frei verkäuflich sind. Das beste Beispiel hierfür ist der Schlagstock, der nur in einem verschlossenen Koffer mitgeführt werden darf. Zudem sind auch viele freie und legale Waffen bei Menschenansammlungen wie Demonstrationen oder Versammlungen nicht erlaubt.
Außerdem gilt: Waffen dürfen nur im Notfall benutzt werden, um euch selbst vor Angriffen zu schützen. Bei einigen Waffen empfiehlt es sich, vorab mit ihnen zu üben. Dies solltet ihr aber keinesfalls in der Öffentlichkeit, sondern nur in euren eigenen vier Wänden oder – noch besser – im Rahmen eines Selbstverteidigungskurses tun.
Wann Waffenschein & Waffenbesitzkarte notwendig sind
Wichtig zu wissen ist auch, dass es in Deutschland eine Waffenbesitzkarte gibt, die nicht mit dem Waffenschein verwechselt werden sollte.
Unterschiede:
- Waffenbesitzkarte ist nur für erlaubnispflichtige Waffen notwendig (bspw. scharfe Schusswaffe)
- Kleiner Waffenschein ist zum Führen von bspw. Schreckschusswaffen notwendig
Die Waffenbesitzkarte ist bedeutend, wenn ihr eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen oder mit euch führen wollt. Dann braucht ihr die Waffenbesitzkarte, die euch erlaubt, Waffen zu besitzen. Sie betrifft nur erlaubnispflichtige Schusswaffen und ihre Munition.
- Für Stich- und Hiebwaffen benötigt ihr eine solche Besitzberechtigung aber nicht. Entweder sind diese Waffen grundsätzlich verboten oder sie dürfen besessen werden. In der Waffenbesitzkarte werden alle Schusswaffen eingetragen, die der Inhaber besitzen darf. Meist haben nur Jäger, Waffensammler, Erben oder Sportschützen eine solche Karte. Sie gibt an, dass der Inhaber die Berechtigung dafür hat, diese erlaubnispflichtigen Schusswaffen zu besitzen.
- Wenn derartige Waffen transportiert werden, müsst ihr die Waffenbesitzkarte mitnehmen. Um eine Waffenbesitzkarte und somit die Erlaubnis für den Besitz einer Schusswaffe zu beantragen, können sich Jäger, Waffensammler, Erben von Waffen und Sportschützen an die zuständige Waffenbehörde wenden.
Wofür ihr einen Waffenschein benötigt
Der Besitz von freien, legalen Waffen ist weniger problematisch als das Mitführen von Waffen. Wenn ihr eine Waffe daher nicht nur besitzen wollt, um euch in euren eigenen vier Wänden vor Angreifern zu verteidigen, sondern sie auch außerhalb eures Grundstücks mitführen wollt, müsst ihr Zusatzqualifikationen erbringen. Jäger beispielsweise benötigen einen Jagdschein, andere Personen einen Waffenschein. Laut Waffenschutzgesetz wird grundsätzlich zwischen dem kleinen Waffenschein und dem großen Waffenschein unterschieden:
- Kleiner Waffenschein: Er berechtigt den Besitzer, freie Waffen, die auch als SRS-Waffen bekannt sind, mit sich zu führen. Das gilt für alle Reizstoffwaffen – wozu Pfefferspray jedoch nicht gehört –, Schreckschusswaffen und Signalwaffen. Sie müssen mit dem PTB-Zulassungszeichen versehen werden und getrennt von der Munition getragen und aufbewahrt werden.
- Großer Waffenschein: Der Inhaber hat die Berechtigung, zugriffsbereite Waffen ersichtlich und nicht ersichtlich bei sich zu tragen, auch wenn sie kein PTB-Prüfzeichen besitzen. Eine Ausnahme gilt bei Festen, Aufzügen und Veranstaltungen. Den großen Waffenschein erhalten nur Menschen, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen.
Wenn ihr einen Waffenschein beantragen wollt, müsst ihr dieselben Voraussetzungen erfüllen wie beim Antrag für eine Waffenbesitzkarte. Allerdings müssen noch weitere Bedingungen gegeben sein.
- Trotz Waffenschein dürft ihr eure Waffe nicht überall dabei haben. Laut § 42 des Waffengesetzes etwa ist das Tragen einer Waffe bei öffentlichen Versammlungen, Ausstellungen, Messen und Volksfesten verboten.
- Ganz wichtig: Das Abfeuern einer Waffe in der Öffentlichkeit ist trotz Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht erlaubt. Dafür benötigt ihr eine Schießerlaubnis.
FAQ zu freien Waffen
Achtung: Unsere Inhalte wurden sorgfältig erstellt, jedoch ändern sich rechtliche Normen und einige sind Auslegungssache. Wir können auf die folgenden Informationen keine Gewähr übernehmen, für eine rechtssichere Beratung sucht bitte einen Anwalt auf. Stand: 04/ 2020
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