Personen, die keine Kampfsportart beherrschen, können auf Selbstschutzwaffen zurückgreifen, um sich in Notsituationen selbst zu verteidigen. Dafür eignen sich zum Beispiel Messer. Allerdings sind bestimmte Messer zur Verteidigung nach dem Waffengesetz verboten. Hier muss allerdings unterschieden werden, ob schon der Kauf und Besitz eines Messers verboten ist oder ob ihr es zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit mitführen dürft. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, wie lang die Klinge des Messers ist, ob sie feststehend ist und um welche Messerart es sich handelt.
Der folgende Artikel liefert euch wertvolle Informationen zum Thema Messer zur Selbstverteidigung, welche Messerarten existieren und was Ihr beachten solltet.
- Klingenlänge: ca. 85 mm
- Grifflänge: 114 mm (mit integriertem Glasbrecher)
- Gesamtlänge: 199 mm
In 30 Sekunden das Wichtigste
- Das Führen von Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 Zentimetern ist verboten
- Manche Messer sind generell verboten, beispielsweise Butterfly-Messer
- Achtung beim Führen in der Öffentlichkeit: Besser in einem verschlossenen Behälter
Messerarten zur Verteidigung
In den nachfolgenden Abschnitten stellen wir euch die unterschiedlichen Messerarten vor und verraten euch, welche erlaubt und welche verboten sind und worauf ihr bei den einzelnen Messerarten noch achten solltet.
Wurfmesser: Als Fernwaffe
Das Wurfmesser ist eine Wurfwaffe. Durch ihre besondere Form und die exakte Gleichgewichtsverteilung ist diese Waffe dazu gedacht, gezielt und treffsicher geworfen zu werden. Meist ist ein Wurfmesser auf beiden Seiten scharf. Ob ein Wurfmesser als „Hieb- und Stoßwaffe“ zählt, geht aus dem Waffengesetz nicht eindeutig hervor. Grundsätzlich verboten ist der Besitz eines Wurfmessers daher nicht. Fest steht aber, dass das Führen von feststehenden Messern mit einer Klinge von mehr als 12 Zentimetern verboten ist. Das dürfte auf die meisten Wurfmesser zutreffen.
Kampfmesser: für den Nahkampf
Als Kampfmesser bezeichnet man Messer, die ursprünglich für Spezialeinheiten der Polizei oder Armee gedacht waren. Darüber hinaus werden sie gerne von Outdoor-Fans genutzt, denn sie halten auch schwierigen Umweltbedingungen stand. Da Kampfmesser nicht explizit verboten sind, dürft ihr solche Messer kaufen und besitzen. Aber auch hier gilt: Diese Messer mit feststehender Klinge dürft ihr nur in der Öffentlichkeit mitführen, wenn die Klinge weniger als 12 Zentimeter lang ist.
Küchenmesser: Als Notfallplan
Küchenmesser sind – wie der Name schon sagt – eigentlich für die Zubereitung von Speisen in der heimischen Küche gedacht. Sie zu kaufen und zu besitzen ist daher natürlich legal. Aufpassen müsst ihr, wenn ihr solche Messer in der Öffentlichkeit mitführen wollt, beispielsweise auf der Suche nach Pilzen im Wald: Da sie über eine feststehende Klinge verfügen, darf die Klingenlänge höchstens 12 Zentimeter betragen. Andernfalls ist das Mitführen verboten.
Springmesser: Bedingt erlaubt
Als Springmesser bezeichnet man Messer, deren Klingen auf Hebel- oder Knopfdruck hervorschnellen und dadurch oder durch das Loslassen einer Sperrvorrichtung festgestellt werden können. Derartige Messer sind verboten! Das heißt, ihr dürft sie auf legalem Wege weder kaufen noch besitzen noch mitführen. Erlaubt sind Springmesser nur, wenn:
- die Klinge an der Seite aus dem Griff springt, also nicht nach vorne
- der Teil der Klinge, der aus dem Griff hervorsteht, höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
- die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Wichtig ist, dass das Messer alle drei Vorgaben erfüllt. Sofern nur ein Punkt nicht zutrifft, ist das Springmesser nicht legal. Außerdem gilt auch für erlaubte Springmesser, dass sie nach Anlage 1 des WaffG als Waffen betrachtet werden und daher den entsprechenden Vorschriften unterliegen.
Faustmesser: Achtung verboten
Faustmesser verfügen über einen Griff, der quer zu der feststellbaren oder feststehenden Klinge verläuft. Bestimmungsgemäß werden Faustmesser in der geschlossenen Faust geführt oder verwendet. Faustmesser sind ebenso wie Springmesser grundsätzlich verboten. Ihr dürft sie daher nicht erwerben, nicht besitzen und auch nicht mitführen. Eine Ausnahme gilt für Jäger oder Personen, die einem Beruf der Pelz- oder Lederverarbeitung nachgehen. Sie dürfen Faustmesser verwenden, um ihre Tätigkeit auszuüben.
Klappmesser: Teilweise erlaubt
Bei Klappmessern lässt sich die Klinge zum gefahrlosen Transport wegklappen. Der Besitz und der Umgang mit diesen Messern ist in den meisten Fällen erlaubt. Allerdings ist das öffentliche Führen nicht gestattet, sofern es sich um feststellbare Einhandmesser handelt. Wenn ihr den Klappmechanismus also einhändig bedienen und die Klinge feststellen könnt, besteht nach dem Waffengesetz ein Führungsverbot für das Messer. Ein solches Messer darf in der eigenen Wohnung sicher aufbewahrt werden – wie etwa in einem geschlossenen Schrank –, allerdings dürft ihr es nicht in der Öffentlichkeit mitführen.
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Butterfly: Achtung verboten
Butterfly ist die Bezeichnung für ein Faltmesser, das über zweigeteilte, schwenkbare Griffe verfügt. Diese Messer sind in Deutschland generell verboten. Der Kauf ist ebenso illegal wie der Besitz. Auch das Mitführen ist nicht erlaubt und strafbar.
Survivalmesser: Für Campingausflüge
Survivalmesser sind besonders robuste und vielseitig einsetzbare Messer, die auch als Überlebensmesser bezeichnet werden. Sie kommen insbesondere für Outdoor-Aktivitäten zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um Messer mit feststehenden Klingen. Meist verfügen sie über eine beschichtete Edelstahlklinge sowie eine Teilsägezahnung am Rücken. Gerade Jäger nutzen Survivalmesser gern. Der Besitz dieser Messer ist grundsätzlich auch erlaubt. Aufpassen müsst ihr wieder beim Mitführen in der Öffentlichkeit: Sobald die Klingenlänge länger ist als 12 Zentimeter, ist es verboten, das Messer mitzuführen.
Macheten: Ein Werkzeug?
Macheten sind einschneidige Hausmesser, die an der Spitze abgebogen sind. Die Klinge ist lang und verbreitert sich vom Griff bis zur Mitte. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Wucht beim Schlagen sehr groß ist. Die Machete ist als Werkzeug zur Ernte von landwirtschaftlichen Produkten wie Zuckerrohr schon seit vielen Jahren im Einsatz. Auch als Buschmesser zum Wegschlagen von Gestrüpp wird sie eingesetzt. Allerdings kommt sie auch als Waffe zum Einsatz.
Leider ist es nicht möglich, Macheten waffenrechtlich eindeutig zu klassifizieren. Meist werden Macheten als Werkzeuge betrachtet und unterliegen daher keinen waffenrechtlichen Restriktionen. Ausschließen können wir aber nicht, dass das Bundeskriminalamt die Machete im Falle eines Feststellungsbescheids als Waffe einstuft. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch genauere Informationen über die Machete bei der zuständigen Waffenbehörde oder beim Bundeskriminalamt einholt.
Kaufen von Messern
Grundsätzlich gilt: Ihr dürft alle Arten von Messern kaufen, die in Deutschland nicht ausdrücklich verboten sind. Ein Verbot gilt unter anderem für Springmesser, Butterflymesser, Fallmesser und Faustmesser. Diese Messer dürfen in Deutschland nicht gekauft, hergestellt, verschenkt oder besessen werden. Alle nicht verbotenen Messer sind legal.
Für den Messerkauf eignen sich spezialisierte Onlineshops am besten. Dort ist die Auswahl auch entsprechend groß. Je nach gewünschtem Messertyp werdet ihr ansonsten auch in Geschäften mit Outdoor-Bedarf und bei Jagdausstattern fündig.
Messerarten, wie Taschenmesser oder Küchenmesser sind grundsätzlich frei verkäuflich. Für sie gibt es also keine Altersbegrenzung. Zudem werden sie nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen und ein Waffenschein ist nicht erforderlich. Lediglich bei Messern, die laut Waffengesetz als Waffen gelten, ist der Kauf erst ab 18 Jahren möglich. Solche Messer unterliegen dann auch sämtlichen Regelungen des Waffengesetzes, sodass unter Umständen ein Waffenschein erforderlich sein kann.
Transport von Messern
Wann immer ihr zweifelt, ob für ein Messer das Waffengesetz greift, wendet ihr euch bitte an das Bundeskriminalamt oder die zuständige Waffenbehörde. Diese Vorgehensweise ist auch im § 2 Abs. 5 im Waffengesetz beschrieben. Auf diese Weise könnt ihr euch darüber informieren, ob euer Messer unter das Waffengesetz fällt und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen – gerade, was den Transport und das Mitführen des Messers angeht. Wenn ein Jagdmesser beispielsweise unter das Waffengesetz fällt, so dürft ihr es nur zur Jagdausübung mitführen.
Grundsätzlich gilt aber: Bei allen öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten, Sportereignissen, Demonstrationen, Volksfesten oder ähnlichen Menschenansammlungen dürft ihr als Privatperson keine Waffen bei euch tragen. Das gilt also auch für Messer, die als Waffen betrachtet werden. Darüber hinaus haben Hausherren von Hotels, Restaurants, Konzerthallen, Kinos und Schulen die Möglichkeit, das Führen von Waffen zu untersagen.
Wann immer das Führen eines Messers laut Waffengesetz nicht erlaubt ist, dürft ihr es nur in eurem eigenen Zuhause aufbewahren. Der Transport muss in einem geschlossenen Behälter, wie etwa einem Koffer erfolgen. Grundsätzlich gilt das für alle Messer, die als Hieb- und Stoßwaffe gelten sowie für Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger ist als zwölf Zentimeter. Auch sämtliche Einhandmesser dürfen unabhängig von ihrer Klingenlänge nicht öffentlich mitgeführt werden, sodass ihr sie in einem geschlossenen Behälter transportieren müsst.
Nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, gilt das Verbot des Führens nicht. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn ihr das Messer zur Berufsausübung benötigt, für den Sport oder für die Brauchtumspflege. Auch aus anderen allgemein anerkannten Gründen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, etwa weil ihr das Messer zum Angeln, Campen, Wandern oder Jagen benötigt.
Welche Messer sind verboten?
Das Waffengesetz regelt nicht nur das Führungsverbot, sondern auch, welche Messer komplett verboten sind und nicht besessen werden dürfen. Welche Gegenstände in Deutschland unter das Verbot fallen, ist in Anlage 2 zum Waffengesetz geregelt. Generell verboten sind:
- Butterflymesser
- Fallmesser
- Faustmesser
- Springmesser
Darüber hinaus gehören Frontspringmesser und Balisong-Messer zu der Kategorie der verbotenen Messerarten. Ausnahmen bestätigen aber natürlich die Regel. So dürfen die Polizei, die Zollverwaltung, die Bundeswehr und andere Behörden Fallmesser besitzen, sofern das Waffengesetz nichts anders vorsieht. Privatpersonen jedoch sollten von solchen illegalen Messern die Finger lassen. Der Besitz trotz Verbot kann unter Umständen als Straftat verstanden und geahndet werden. Schließlich handelt es sich dabei um illegalen Waffenbesitz, sodass im Einzelfall entschieden wird. Nicht ausdrücklich verboten sind laut Gesetz Wurfmesser.
Denkt immer daran: Auch wenn euer Messer nicht zu den verbotenen Messerarten gehört und der Besitz grundsätzlich erlaubt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass ihr sie auch in der Öffentlichkeit mitführen dürft. Das ist nur zulässig, wenn die Klinge höchstens zwölf Zentimeter lang ist. Die Klingenlänge messt ihr dabei vom Griffansatz zur Spitze.
Risiken bei Messern
Im Allgemeinen gilt, dass Messer zur Selbstverteidigung immer mit gewissen Risiken verbunden sind. Das ist schon alleine aus rechtlichen Gründen der Fall: Wenn ihr ein verbotenes Messer besitzt und damit erwischt werdet, riskiert ihr laut § 52 III Nr. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine hohe Geldstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes. Dabei ist es egal, ob ihr wusstet, dass das Messer verboten ist oder ob ihr unwissentlich ein verbotenes Messer gekauft habt. Sofern ihr hingegen nur unerlaubt ein Messer in der Öffentlichkeit mitführt, das nicht generell illegal ist, handelt es sich laut § 53 Nr. 21a WaffG um eine Ordnungswidrigkeit. Auch dafür können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Da die rechtliche Lage bei den meisten Messern nicht ganz klar ist, solltet ihr beim Mitführen von Messern also generell vorsichtig sein.
Darüber hinaus kann es noch zu weiteren Problemen kommen: Sofern ihr beispielsweise einen einfachen Diebstahl begeht und ein simples Taschenmesser dabei habt, macht ihr euch laut § 244 StGB dem „Diebstahl mit Waffen“ schuldig und müsst mit einer höheren Strafe rechnen.
Dazu kommt noch, dass der Einsatz eines Messers zur Selbstverteidigung alles andere als einfach ist. Ihr müsst eurem Gegner sehr nahe sein, um ihm damit Schaden zufügen zu können. Wenn euch der Angreifer körperlich überlegen ist, wird er leichtes Spiel haben und euch das Messer entwenden. Im schlimmsten Fall setzt er das Messer dann gegen euch ein und fügt euch erhebliche Verletzungen zu. Nur, wenn ihr gut mit dem Messer umgehen könnt und eine gewisse körperliche Fitness besitzt, solltet ihr daher in Erwägung ziehen, ein Messer zur Selbstverteidigung bei euch zu tragen. Vergesst nicht: Messer sind generell gefährlich und können lebensgefährliche Verletzungen nach sich ziehen.
Fazit: Messer nicht optimal zur Verteidigung geeignet
Um es klar vorwegzunehmen: Wir raten euch davon ab, Messer als Selbstverteidigungswaffe zu nutzen – egal um welche Messerart es sich handelt. Es gibt einige andere Möglichkeiten, die besser geeignet sind und weniger gefährlich für Euch und den Angreifer sind. Denkt lieber darüber nach Pfefferspray oder einen Elektroschocker zu eurer Verteidigung zu nutzen.
Weiterhin kann eine Waffe immer gegen euch eingesetzt werden. Wenn ihr also eine Kampfsportart erlernt, dann seid ihr immer wehrhaft. Ihr könnt weder entwaffnet werden, noch kann euch die Munition ausgehen. Ebenfalls steigert ihr euer Selbstbewusstsein und kommt möglicherweise gar nicht erst in eine kritische Situation, da eure Ausstrahlung verbessert wird.
FAQ zu Messern zur Selbstverteidigung
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