Kampfsportarten sind ein gutes Mittel zur Selbstverteidigung – aber nur wenn man fähig ist diese auszuüben und ausreichend Kenntnis von ihr hat. Damit man dennoch wehrhaft ist, können Selbstverteidigungswaffen Abhilfe schaffen. Für einige dieser Waffen ist jedoch ein kleiner oder normaler Waffenschein erforderlich.

In diesem Beitrag möchten wir Voraussetzungen nennen, die für den Waffenschein in Deutschland gelten und für wen der kleine Waffenschein oder der große erforderlich ist.

Waffenschein
Quelle: Midjourney

Hintergründe zu Waffenscheinen

Im Folgenden findet Ihr zunächst Hintergrundinformationen, wann ihr überhaupt einen Waffenschein braucht und für welche Waffen. Denn es wird zwischen dem Kauf, dem Führen und dem Transport von Waffen unterschieden und es gibt Grenzwerte (bspw. bei Schusswaffen), wann ein Waffenschein überhaupt notwendig ist.

Wichtig: Die Waffenscheine betreffen das Führen der Waffe, nicht deren Erwerb!


Unterscheidung: Erwerben ≠ Führen

Es ist immer die Rede davon, dass für eine bestimmte Waffe ein Waffenschein erforderlich ist. Aber für was ist dieser denn genau erforderlich? Zum Erwerb, zum Führen oder zur Nutzung?

  1. Erwerb: Der Erwerb von Schreckschusspistolen, Schreckschussmunition etc. ist für jeden Erwachsenen möglich, auch ohne einen Waffenschein. Bei einer „scharfen Pistole“ oder anderen Waffen ist eine Waffenbesitzkarte zwingend notwendig.
  2. Führen: Hier gibt es ganz klare Regeln, wie eine Waffe geführt werden darf. Und nur Inhalber des Waffenscheins dürfen die entsprechende Waffe überhaupt führen. Je gefährlicher die Waffe ist, desto strenger sind meist die Regeln. Sie dürfen daher oft nur in geschlossenen und unzugänglichen Behältern transportiert werden. Das Führen in der Öffentlichkeit bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen unterliegt noch strengeren Regeln.

Beispiel Schreckschusswaffe:

  1. Ihr dürft eine Schreckschusswaffe ab 18 Jahren kaufen, auch ohne einen Waffenschein.
  2. Das Führen (außerhalb der eigenen Wohnung) erfordert aber einen kleinen Waffenschein! Ohne einen kleinen Waffenschein, könnt Ihr die Waffe also nur zuhause legal aufbewahren.

Auf was ihr achten müsst

Auch nachdem ihr Euren Waffenschein sowie zugehörige Waffen legal erworben habt, müsst Ihr weiterhin auf diese Dinge achten:

  1. Transportieren: Grundsätzlich müssen Waffen und Munition getrennt von einander transportiert werden. Sie dürfen auch nicht zugriffsbereit sein, daher bietet sich ein verschließbarer Koffer an. Der Transport sollte auch für Dritte nicht ersichtlich sein.
  2. Nutzung: Die meisten Waffen, die nicht bei der Pflichtausübung im Beruf eingesetzt werden, unterliegen strengen Regeln und dürfen in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden. Selbstverständlich darf nur ein Inhaber des Waffenscheins die Waffe führen und nutzen. Im Rahmen der Notwehr ist jedoch beinah alles erlaubt, auch wenn es im Nachhinein dann Ärger geben kann, warum die Waffe in der entsprechenden Situation mitgeführt wurde.
  3. Ausweispflicht: Beim Führen einer Waffe, müsst Ihr immer Euren Waffenschein (+ wenn vorhanden Waffenbesitzkarte) sowie Euren Personalausweis bei Euch tragen. Sonst wird die Waffe bei einer Polizeikontrolle abgenommen und der Nachweis muss im Nachhinein erbracht werden.

Definition: Was ist eine Waffe?

Das Waffengesetz WaffG unterscheidet in §1 Absatz 2 zwischen:

  • Schusswaffen
  • den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände
  • tragbaren Gegenständen, die dazu bestimmt sind „die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“

Schusswaffen: Regelung zu Waffenschein & Waffenbesitzkarte

Als Schusswaffe zählt alles, was ein Projektil durch einen Lauf treibt. Für diese Waffen benötigt man einen Waffenschein zum Führen. Ein gleichgestellter Gegenstand wäre beispielsweise eine Schreckschusspistole oder eine Softairwaffe, also waffenähnliche Gegenstände ohne derartige Geschosswirkung.

Für Schusswaffen gilt:

  • Geschossenergie liegt unter 7,5 Joule, wird kein Waffenschein beim Erwerb benötigt, aber zum Führen ist ein kleiner Waffenschein notwendig
  • Geschossenergie liegt über 7,5 Joule, dann ist ein großer Waffenschein sowie eine Waffenbesitzkarte notwendig.

Normalerweise könnt Ihr beim Waffenhändler keine Waffe erwerben, die über dieser Grenze liegt, ohne Eure Erlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte nach §10 Absatz 1 des WaffG nachzuweisen. Das betrifft alle Pistolen und Gewehre, die scharfe Munition abfeuern. Bestimmt gibt es dubiose Webseiten, wo dies möglich ist. Kommt nicht in die Versuchung, denn Ärger ist hierbei vorprogrammiert – wenn ihr beim Kauf erwischt werdet oder die Waffe zur Selbstverteidigung nutzt und dann festgestellt wird, dass ihr sie nicht legal erworben habt bzw. nicht besitzen dürft.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz KrWaffKontrG verbietet die Benutzung sowie den Besitz jeglicher als Kriegswaffen anerkannter Maschinen und Geräte. Hierzu gehören – laut Anlage Kriegswaffenliste 29. a) bis d) – nahezu alle vollautomatischen Gewehre, Karabiner und Maschinenpistolen sowie Vorderschaftrepetierflinten (Pumpguns). Wenn Ihr auf einen Händler trefft, der Euch derartige Waffen verkaufen möchte, dann distanziert Euch schnell von diesem Angebot und meldet den Verstoß bei den Behörden.


Waffenscheinfreie Waffen

Zu den übrigen tragbaren Gegenständen gehört damit alles, was zum Selbstschutz eingesetzt werden kann, aber mit einer Schusswaffe nichts gemein hat, wie etwa:


Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zwei Begriffe, die Ihr im Zusammenhang mit Schusswaffen schon einmal gehört haben solltet, sind der Waffenschein und die Waffenbesitzkarte.

  • Der Waffenschein berechtigt zum Führen und Benutzen einer Schusswaffe.
  • Die Waffenbesitzkarte erlaubt ausschließlich den Besitz. Ein Jäger oder Sportschütze benötigt folglich beides.

Für den legalen Erwerb von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes benötigt Ihr deren Eintragung in eine Waffenbesitzkarte. Dies könnt Ihr zum Beispiel durch einen Jagdschein (§13 WaffG) erreichen oder durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverband, welche seit mindestens 12 Monate besteht (§14 WaffG). Der grundlose Erwerb einer Schusswaffe ist nicht erlaubt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres dürft Ihr diverse Waffenrepliken erwerben, welche einer echten Schusswaffe teils zum Verwechseln ähnlich sehen. Dazu zählen insbesondere halbautomatische Paintball- und Softairwaffen (Markierer) mit einer Geschossenergie bis zu 7,5 Joule. Bei vollautomatischen Markierern sinkt diese Grenze auf 0,5 Joule. Die Waffen müssen ein F-Symbol im Fünfeck aufweisen.

Auch, wenn das Verbotene bekanntlich am meisten reizt, solltet Ihr beim Waffenrecht tunlichst die Finger davon lassen. Verstöße gegen das Waffengesetz können zu großen Geldstrafen und sogar Freiheitsentzug führen. Weitere Details, was Ihr erwerben und besitzen dürft, wollen wir Euch in diesem Abschnitt erläutern. Bedenkt hierbei, dass für Soldaten, Polizisten oder Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten abweichende Vorschriften gelten können. Wir befassen uns hier mit den Regelungen für den Normalverbraucher.

Großer Waffenschein FAQ

Einen sogenannten „großen Waffenschein“ werden die wenigsten von euch benötigen, dennoch möchten wir euch die wichtigsten Fragen dazu beantworten:

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Für welche Waffen ist ein großer Waffenschein notwendig?

Das betrifft wie eingangs erwähnt, alle Schusswaffen, deren Geschossenergie über 7,5 Joule liegt. Das kann ein Luftgewehr oder eine scharfe Pistole sein. Zudem ist noch eine Waffenbesitzkarte notwendig.

Es gibt jedoch auch Waffen, die grundsätzlich in Deutschland verboten sind, daran ändert auch ein Waffenschein nichts. Das sind einerseits verbotene Waffen, wie zum Beispiel Butterfly Messer, Schlagringe etc. oder aber Kriegswaffen (Granaten, vollautomatisierte Schusswaffen).


Großen Waffenschein beantragen: Voraussetzungen in Deutschland

Die Bedingungen für die Erteilung eines (großen) Waffenscheines sind im §4 des WaffG geregelt. Ihr müsst hierfür

  1. volljährig sein
  2. die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen
  3. die erforderliche Sachkunde sowie
  4. ein Bedürfnis nachweisen und
  5. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  6. Euer Führungszeugnis vorlegen.
  7. Keine Probleme mit Drogen oder Alkohol haben.
  8. Die Waffe und Munition fachgerecht lagern können.
  9. Diese Erlaubnis gilt für 3 Jahre, bevor der Bedarf und die Eignung erneut nachgewiesen werden müssen.

Gerade der Punkt 4.) hat es aber in sich. Denn der Schießsport kann auch ohne einen großen Waffenschein ausgeübt werden. Dafür ist lediglich eine Waffenbesitzkarte notwendig. Ein glaubhaftes Bedürfnis ist zumeist der Beruf (Sicherheitsdienst etc.), nicht aber eine Bedrohungslage etc.


Wo kann ich den großen Waffenschein beantragen?

Wendet Euch mit den oben genannten Angaben und Dokumenten an die Behörde bei euch im Kreis. Das ist oft das Ordnungsamt, die Stadtverwaltung oder die Polizeibehörde. Ruft am besten kurz bei der Polizei an (unter der regionalen Rufnummer, nicht die 110) und fragt kurz nach, wo der große Waffenschein beantragt werden kann.


Wie teuer ist ein großer Waffenschein?

Ein großer Waffenschein ist aus gutem Grund mit einem hohen Prüfungsaufwand und auch Kosten verbunden. Das sichert, dass nur Personen einen großen Waffenschein erhalten, die über eine persönliche und fachliche Eignung verfügen. In Summe sind zudem etwa 500€ an Kosten zu erwarten:

  • Für die erforderliche Versicherung
  • Für Dokumente (Führungszeugnis etc.)
  • Für die Sachkundeprüfung

Kleiner Waffenschein FAQ

Laut Statista wird der kleine Waffenschein immer beliebter. So stieg die Zahl an ausgestellten Waffenscheinen im Jahr 2017 die 0,5 Million Grenze in Deutschland. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von beispielsweise Schreckschusswaffen. Es geht nicht um den Erwerb, sondern nur um das Führen der Waffen.

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Für welche Waffen braucht man einen kleinen Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von bestimmten Schusswaffen:

  • Sogenannten SRS Waffen, das umfasst Schreckschusspistolen, Reizstoffwaffen, Signalwaffen.
  • Sogenannte RAM-Waffen, das bedeutete Real Action Marker und kommt einer Luftpistole nahe.

Kleiner Waffenschein: Voraussetzungen & Unterlagen

Der kleine Waffenschein wird für das Führen Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen mit dem Siegel der PTB (Physikalisch-technische Bundesanstalt) benötigt. Voraussetzungen zur Vergabe sind:

  • Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren,
  • Freiheit von Vorstrafen und
  • kein Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Wie kann man einen kleinen Waffenschein beantragen?

Die Beantragung eines kleinen Waffenscheins unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Denn in manchen Bundesländern ist die Polizei, das Ordnungsamt oder die Verwaltung für die Ausstellung zuständig. Die Beantragung muss vor Ort stattfinden und kann nicht online eingereicht werden.

  • Für den Termin solltet ihr euren gültigen Ausweis mitbringen, teilweise ist auch die letzte Meldebescheinigung erforderlich.
  • Ruft am besten kurz bei euer regionalen Polizeiverwaltung an und erfragt, wo ihr den Schein beantragen könnt.
  • Da es eben so uneinheitlich ist, informiert euch am besten vorab, gebt dazu „Waffenschein + Bundesland/ Stadt“ bei Google ein, ihr werdet sicher passende Tipps finden.

Was kostet der kleine Waffenschein?

Beim kleinen Waffenschein müsst Ihr mit Kosten von rund 50 bis 100 Euro rechnen. Die Kosten entstehen durch die Ausfertigung des Führungszeugnisses sowie den Verwaltungsaufwand.

Fazit: Waffenscheine = Sicherheit für alle?

Waffen die scharfe Munition verschießen, sind nicht zur Selbstverteidigung geeignet. Sie sind für Jäger oder zum Schießsport geeignet. Bei der Verteidigung mit einer scharfen Waffe, ist es äußerst wahrscheinlich, dass der Angreifer schwer verletzt wird oder sich im ungünstigen Fall die Waffe aneignet und andere verletzt.

  • Zur Verteidigung im Notfall gibt es bessere Möglichkeiten. Dazu könnt Ihr eine Kampfsportart erlernen oder eine Selbstverteidigungswaffe zulegen, die den Angreifer außer Gefecht setzt und Euch ausreichend Zeit zur Flucht verschafft. Diese Variante verschafft euch Sicherheit, ohne dass Ihr bei der Verteidigung davon ausgehen müsst, den Angreifer schwer zu verletzen oder gar zu töten. Zudem kann euch nicht die Munition ausgehen.
  • Schreckschusswaffen sind prinzipiell eine gute Möglichkeit sich gegen mehrere Gegner zur Wehr zu setzen und diese Kampfunfähig zu machen. So habt ihr Zeit zur Flucht. Wenn Ihr Eure Schreckschusswaffe nur für die eigenen vier Wände nutzen wollt, dann braucht Ihr keinen kleinen Waffenschein, dieser ist nur zum Führen ausserhalb der eigenen Wohnung notwendig.

Jedoch ist es nicht ganz einfach – zumindest einen großen – Waffenschein zu erlangen. Und das ist auch gut so. Denn Waffen sind kein Spielzeug. Nicht jeder sollte Zugang zu Waffen erlangen, auch nicht durch Zufall (bspw. Kinder). Seid euch also dem ernst der Lage bewusst, wenn ihr euch eine Waffe zulegt, in allen Facetten: Erwerb, Lagerung, Nutzung, Transport, Sicherung etc.


Waffenschein
Im Bild: Kleiner Waffenschein Quelle: Wikipedia

Achtung: Unsere Inhalte wurden sorgfältig erstellt, jedoch ändern sich rechtliche Normen und einige sind Auslegungssache. Wir können auf die folgenden Informationen keine Gewähr übernehmen, für eine rechtssichere Beratung sucht bitte einen Anwalt auf. Stand 12/ 2018

Maximilian Hitzler